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Brandenburg setzt Zuständigkeitsverordnung zum Konsumcannabisgesetz um

 

Das Kabinett hat beschlossen, das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Behörde für die Umsetzung des Konsumcannabisgesetzes in Brandenburg zu benennen. Die entsprechende Verordnung wurde heute von Ministerin Ursula Nonnemacher vorgestellt und soll Ende Juni in Kraft treten.

Das im April in Kraft getretene Cannabisgesetz ermöglicht den privaten Eigenanbau von Cannabis und regelt den gemeinschaftlichen Anbau in sogenannten Anbauvereinigungen, die ab Juli starten dürfen. Das LAVG übernimmt die Prüfung und Genehmigung von Anträgen für diese Anbauvereinigungen sowie deren Überwachung. Auch die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten und die Kontrolle der Qualität des Konsumcannabis fällt in ihren Aufgabenbereich.

Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher betont die Bedeutung des Gesetzes für den Gesundheitsschutz und die Prävention. Ziel sei es, die organisierte Drogenkriminalität einzudämmen und den Kinder- und Jugendschutz zu stärken. Die umfassende Erfahrung des LAVG in Überwachungsverfahren gewährleiste eine effektive Umsetzung der neuen Aufgaben. Dies entlaste zudem die Kommunen und sichere einheitliche Standards im ganzen Land.

Ab dem 1. Juli 2024 können Anträge für Anbauvereinigungen beim LAVG eingereicht werden.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Gesundheitsministeriums: Cannabis | Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz.

PM/red 20.06.2024