5 Millionen Euro für solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden
Zitat von Martin Hanschick am 20. Januar 2022, 17:30 UhrMit fünf Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs. Dafür können mit Start der neuen Förderrichtlinie ab April bis zu 150.000 Euro für einzelne investive Maßnahmen auf Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds.
Die für Regionalentwicklung zuständige Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, sagte zum Start des Förderprogramms. „Mit dem neuen Förderprogramm investieren wir in Zusammenhalt und Gemeinsinn. Das ist gerade in der jetzigen Zeit wichtig. In unseren kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es viele gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen. Wir wollen die Umsetzung solcher Ideen und Projekte unterstützen und damit auch einen Beitrag leisten zur Umsetzung unserer neuen Regionalentwicklungsstrategie „Stärken verbinden“
Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.
Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro verteilt sich auf die Jahre 2022 (1.725.000 Euro), 2023 (1.725.000 Euro) und 2024 (1.550.000 Euro). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren“), die gesondert u.a. auf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens startet voraussichtlich im April 2022. Interessierten wird empfohlen, bereits jetzt mit der Vorbereitung der Anträge zu beginnen und die bestehenden Beratungsangebote zu nutzen. Alle Infos stehen auf der Internetseite der ILB (www.ilb.de).
PM
Mit fünf Millionen Euro fördert die Landesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode Projekte zur Stärkung des Zusammenhalts und für ein solidarisches Miteinander in kleinen Gemeinden und Ortsteilen Brandenburgs. Dafür können mit Start der neuen Förderrichtlinie ab April bis zu 150.000 Euro für einzelne investive Maßnahmen auf Gebieten wie Kultur, Bildung, Mobilität, Gesundheit, Sport, sozialem Leben, Familienfreundlichkeit, Digitalisierung, Umwelt und Energie beantragt werden. Die Finanzierung erfolgt aus Mitteln des Zukunftsinvestitionsfonds.
Die für Regionalentwicklung zuständige Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, Kathrin Schneider, sagte zum Start des Förderprogramms. „Mit dem neuen Förderprogramm investieren wir in Zusammenhalt und Gemeinsinn. Das ist gerade in der jetzigen Zeit wichtig. In unseren kleinen Gemeinden und Ortsteilen gibt es viele gute Ideen und Projekte für mehr solidarisches Miteinander, die aber manchmal in kein Förderprogramm passen. Wir wollen die Umsetzung solcher Ideen und Projekte unterstützen und damit auch einen Beitrag leisten zur Umsetzung unserer neuen Regionalentwicklungsstrategie „Stärken verbinden“
Gefördert werden kann etwa die Anschaffung eines elektrischen Dorfautos oder von Tablets, um Seniorinnen und Senioren fit zu machen für die digitale Kommunikation. Auch die Erweiterung von Sportaußenflächen oder die Anschaffung einer Bühne, um kleine Festivals zu organisieren, könnten unterstützt werden.
Das Programmvolumen von fünf Millionen Euro verteilt sich auf die Jahre 2022 (1.725.000 Euro), 2023 (1.725.000 Euro) und 2024 (1.550.000 Euro). Antrags- und zuwendungsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Förderfähig sind investive Maßnahmen in kleinen Gemeinden oder Ortsteilen unter 10.000 Einwohnern mit besonderem Entwicklungsbedarf hinsichtlich Daseinsvorsorge oder der Gemeinschaft.
Die Anträge können jeweils in bestimmten Zeitabschnitten gestellt werden („Call-Verfahren“), die gesondert u.a. auf der Internetseite der ILB bekanntgegeben werden. Die erste Runde des Call-Verfahrens startet voraussichtlich im April 2022. Interessierten wird empfohlen, bereits jetzt mit der Vorbereitung der Anträge zu beginnen und die bestehenden Beratungsangebote zu nutzen. Alle Infos stehen auf der Internetseite der ILB (http://www.ilb.de).
PM