Neue Schutzgebietsschilder am Restsee Tröbitz: Was Besucher beachten sollten
Am Restsee Tröbitz im Landkreis Elbe-Elster stellt die Naturwacht neue Schutzgebietsschilder auf. Sie sollen Besuchern die Grenzen empfindlicher Lebensräume deutlicher zeigen. Wer dort spazieren geht, sollte auf den Wegen bleiben: Neben dem Schutz seltener Tiere spielt auch die Sicherheit an den Böschungen eine Rolle.
Sechs neue Schilder werden nach Angaben der Naturwacht derzeit an den Wegen in das Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebiet installiert. Die Arbeiten gehören zu einer verstärkten Beschilderung im nördlichen Teil des Naturparks Niederlausitzer Heidelandschaft, die in diesem Herbst begonnen hat. Als weitere Standorte sind das FFH-Gebiet „Hochfläche um die Hohe Warte“ und Bereiche an der Schwarzen Elster vorgesehen. Ein genauer Abschlusstermin wird nicht genannt.
Ein ehemaliger Bergbaustandort als Lebensraum
Der Restsee ist aus der Bergbaufolgelandschaft hervorgegangen. Heute bietet er Lebensraum für seltene Wasserpflanzen und den Schmalbindigen Breitflügel-Tauchkäfer. Die Naturwacht verweist darauf, dass diese Käferart deutschlandweit nur noch an wenigen Stellen vorkommt. Auch Brut- und Zugvögel nutzen das Gebiet. Zu den dort beobachtbaren Arten zählen Zwergtaucher und Graugänse.
Der Schutzstatus ist nicht neu: Die Verordnung über das Naturschutzgebiet stammt vom 24. Februar 2016. Das rund 45 Hektar große Gebiet umfasst Flächen in Tröbitz und in der Gemarkung Wildgrube der Stadt Uebigau-Wahrenbrück. Die neuen Schilder machen den bestehenden Schutz im Gelände sichtbarer; sie sind nicht mit einer jetzt erst erfolgten Unterschutzstellung gleichzusetzen.
Die Kennzeichnung hat zudem einen praktischen Sicherheitsaspekt. Rangerin Antonia Marx weist darauf hin, dass die westliche Böschung am Restsee abrutschgefährdet ist. Das Bleiben auf den Wegen hilft damit sowohl, Tiere vor Störungen zu schützen, als auch gefährliche Uferbereiche zu meiden.
Was bei einem Besuch wichtig ist
Die Naturwacht empfiehlt, auf den Wegen zu bleiben und die Hinweise vor Ort zu beachten. Die Schutzgebietsverordnung enthält dazu differenzierte Regeln: Beim grundsätzlich geltenden Wegegebot sind Ausnahmen für Erholung sowie das Sammeln von Pilzen und Wildfrüchten nach dem 30. Juni vorgesehen. Baden und Tauchen sind in der rund 32 Hektar großen Zone 1 untersagt. Zu den weiteren Verboten gehören frei laufende Hunde, Zelten und das Verursachen von Feuer. Unabhängig von diesen Einzelregelungen warnt die Naturwacht vor dem abrutschgefährdeten Westufer.
Naturschutzgebiet und FFH-Gebiet bezeichnen unterschiedliche Schutzinstrumente, die sich räumlich überlagern können. Naturschutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Die Abkürzung FFH steht für Flora, Fauna und Habitat, also Pflanzenwelt, Tierwelt und Lebensraum. Solche Gebiete sichern europaweit bedeutsame Arten und Lebensräume und bilden zusammen mit den europäischen Vogelschutzgebieten das Netzwerk Natura 2000.
Der Naturpark Niederlausitzer Heidelandschaft umfasst nach Angaben der Naturwacht rund 500 Quadratkilometer. Dazu gehören Heideflächen, Traubeneichenwälder, Moore und ehemalige Bergbauflächen. Die Schilder sollen vor allem an wichtigen Wege- und Verkehrsknoten deutlich machen, wo innerhalb dieser Landschaft besonders sensible Bereiche beginnen.
Die Arbeit der Rangerinnen und Ranger geht über die Beschilderung hinaus: Sie erfassen Tier- und Pflanzenbestände, beobachten Gewässer und setzen Schutzmaßnahmen um. Zugleich vermitteln sie auf Führungen Wissen über die Landschaft. Rücksicht beim individuellen Besuch unterstützt diese Arbeit – und verbessert nach Einschätzung der Naturwacht die Möglichkeit, Tiere in ihrem Lebensraum zu beobachten.
Red/PM
Bild: Naturwacht


