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Sicher durch Schnee und Eis: Orientierung zum Winterdienst in OSL

Wenn Schnee fällt oder Wege überfrieren, geht es vor allem darum, sicher zu Fuß unterwegs zu sein – zur Schule, zum Einkauf oder zur nächsten Haltestelle. Aktuelle Hinweise aus Großräschen und eine neue Straßenabfrage für Senftenberg helfen bei der Orientierung zum Winterdienst in Oberspreewald-Lausitz.

Wer einen Gehweg räumt, hängt vom jeweiligen Ort und teilweise auch vom Straßenabschnitt ab. Neben den kommunalen Diensten können Eigentümer angrenzender Grundstücke zuständig sein. Die örtliche Straßenreinigungssatzung und das zugehörige Straßenverzeichnis geben darüber Auskunft.

Orientierung für den gesamten Landkreis

Für OSL gibt es keine einheitliche Regel, die sich aus den Hinweisen einer einzelnen Stadt ableiten lässt. Wer beispielsweise in Calau, Lauchhammer, Lübbenau, Schwarzheide, Schipkau, Vetschau oder einer Gemeinde der Ämter Altdöbern, Ortrand und Ruhland wohnt, findet die maßgeblichen Angaben bei der eigenen Stadt-, Gemeinde- oder Amtsverwaltung.

Die Internetseiten führen diese Informationen meist unter „Winterdienst“, „Straßenreinigung“ oder „Ortsrecht“. Der Landkreis bietet eine Übersicht der Städte und Ämter mit ihren Internetadressen. Dort lässt sich die passende Anlaufstelle finden. Die folgenden Angaben beziehen sich ausschließlich auf Großräschen beziehungsweise Senftenberg.

Für Menschen in Großräschen

Wo die Winterwartung auf Anlieger übertragen ist, nennt die Stadt für Gehwege grundsätzlich eine Räumbreite von mindestens 1,50 Metern. Bei Glätte sind Sand, Splitt oder Granulat vorgesehen; Streusalz bleibt besonderen Ausnahmefällen vorbehalten.

Für den Tag nennt die städtische Information den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. Schnee wird nach Ende des Schneefalls beseitigt, bei anhaltendem Schneefall mehrmals; Glätte ist unverzüglich zu behandeln. Entstehen Schnee oder Glätte nach 20 Uhr, ist der folgende Morgen maßgeblich: werktags bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr.

Welche Aufgaben für die eigene Straße gelten, steht im Straßenverzeichnis. Der Winterhinweis der Stadt Großräschen verlinkt die örtlichen Regelungen und weitere Informationen.

Für Menschen in Senftenberg

In Senftenberg und den Ortsteilen lässt sich jetzt online nachsehen, wer vor der eigenen Haustür räumt und streut. Die neue Straßenabfrage zum Winterdienst zeigt die Zuständigkeiten für Fahrbahnen, Gehwege und Radwege. Nach der Auswahl von Ortsteil und Straße lässt sich bei Bedarf auch der betreffende Straßenabschnitt aufrufen. So wird erkennbar, welche Flächen die Stadt betreut und welche Aufgaben bei den Grundstückseigentümern liegen.

Die Winterdienstsaison läuft vom 1. November bis zum 31. März. Die beauftragten Dienste kümmern sich zunächst um Hauptverkehrsstraßen und wichtige Erschließungsstraßen, anschließend um Anliegerstraßen. Erste erforderliche Maßnahmen erfolgen montags bis samstags spätestens um 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr; bei Bedarf dauern die Einsätze bis 20 Uhr. Gerade bei anhaltendem Schneefall bedeutet das allerdings nicht, dass morgens schon jede Straße geräumt ist.

Für übertragene Aufgaben auf Gehwegen nennt die Stadt den Zeitraum von 7 bis 20 Uhr. Nach nächtlichem Schnee oder Glätte gelten morgens 7 Uhr beziehungsweise an Sonn- und Feiertagen 9 Uhr. Als Streumittel sind Sand oder Granulat vorgesehen; Salz bleibt Ausnahmen vorbehalten. In Mietshäusern geben Mietvertrag oder Hausordnung Auskunft darüber, ob der Winterdienst übertragen wurde.

Red/PM
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